Praktikantenvereinbarung
|
|
Zwischen der Dominikanisch/Deutschen Handelkammer in Santo
Domingo (im folgenden
CC-DA genannt) und Herrn/Frau (Praktikant)
|
|
wird für das Praktikum/pasantia in der CC-DA folgendes
vereinbart:
|
1. Die CC-DA erklärt sich bereit,
Herrn/Frau
für die Zeit
vom
bis
als Praktikant(in) zu uebernehmen.
|
|
2.
Der/die
Praktikant(in) hat sich zu einer erfolgreichen Absolvierung des
Praktikums/pasania
die erforderlichen Kenntnisse der spanischen Sprache anzueignen. Die
Kenntnisse
sollten ausreichen, schriftliche Texte in ihrem wesentlichen Inhalt zu
erfassen
und einfache Telefongespräche zu führen.
|
|
3.
Der/die
Praktikant(in) erhaelt von der CC-DA keine Vergütung, da die
dominikanische Gesetzgebung eine bezahlte Tätigkeit ohne
Arbeitsgenehmigung nicht
erlaubt.
|
4. Fuer die Einreise ist ein gültiger Reisepass
erforderlich. Ein Visum
ist bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten erforderlich.
Sollte
nach Ablauf von 90 Tagen eine Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis (wenn gefordert) notwendig sein, muss dies der
Praktikant selbst veranlassen.
|
|
5.
Die
gesamten Kosten des Aufenthalts einschliesslich der Kosten fuer die An-
und Abreise hat der/die Praktikant(in) selber zu tragen.
|
|
6.
Für
die Zeit des Praktikums ist der Geschaeftsführer der Vorgesetzte
oder ein von ihm benannter Vertreter.
|
|
7.
Der/die
Praktikant(in) verpflichtet sich, die fuer die Mitarbeiter der CC-DA
geltende
Arbeitszeit einzuhalten.
|
|
8.
Die
CC-DA stellt dem/der Praktikanten(in) einen Arbeitsplatz und das
notwendige Informationsmaterial zur Verfügung. Die CC-DA ist bei
der Beschaffung von Kontakten behilflich, die zur Erstellung
eventueller Veröffentlichungen und Ausarbeitungen, die zuvor mit
dem Geschaeftsführer abgesprochen werden müssen, erforderlich
sind.
|
|
9.
Der/die
Praktikant (in) überträgt der CC-DA für alle
während der
Ausbildungszeit im Auftrag der CC-DA gefertigten Arbeiten sowohl das
einfache als auch
das ausschliessliche Nutzungsrecht mi Sinne des § 31 Urhebergesetz.
|
|
10.
Im Rahmen des Praktikums wird der/die Praktikant(in) im übrigen
die Gelegenheit gegeben, sich mit allen in der CC-DA anfallenden
Arbeiten vertraut zu machen. Dazu gehören die selbständige
Bearbeitung des Schriftverkehrs, Besuche bei Mitgliedsfirmen,
Behörden und andern Organisationen. Der/die Praktikant(in)
verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit gegenueber Dritten -
sowohl während des Praktikums als auch für die Zeit
danach. Dies betrifft nicht nur kammerinterne, sondern auch externe
wirtschaftliche oder technische Informationen, von denen er/sie im
Rahmen seines/ihres Praktikums Kenntnis erlangt hat.
|
Wir weisen darauf hin, dass sich der/die Praktikant(in) vor
der Abreise
in Deutschland ausreichend zu versichern hat (Kranken-,
Unfallversicherung), da die Kammer keinerlei Haftung, auch nicht auf
dem Weg zum Arbeitsplatz, übernimmt.
|
Santo Domingo, den
|
Cámara de Comercio, Industria y Turismo
Dominico-Alemana, Inc.
|
|
Zurück
zum Seitenanfang
Zurück
zur Hauptseite
|